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Urheberrecht am Bild für Webseiten und in Social Media

Urheberrecht am Bild ist ein wichtiges Thema für alle im Marketing.

Einer meiner Bestseller Blogbeiträge ist der zu den Bildformaten für Social Media. Ich habe die wichtigsten Bild Maße für die verschiedenen Social Media Portale aufgelistet und um zusätzliche Tipps zur Bilderstellung ergänzt. Wer den Beitrag noch nicht kennt, kann ihn gern hier lesen.

Heute möchte ich etwas zu den Bildrechten bzw. zu den Lizenzrechten und Nutzungsbedingungen für Bildmaterial erklären. Bitte beachten Sie, dass ich keine rechtsverbindliche Auskunft gebe. Ich teile mein Wissen und berichte von eigenen Erfahrungen.

Am einfachsten ist die Verwendung von eigenen Bildern für Social Media und Webseite? Denn dann habe ich das Urheberrecht am Bild.

Ja. Und doch gibt es auch dabei einiges zu beachten.

  • Wenn Sie Fotos von Mitarbeitern verwenden, sollten diese zugestimmt haben. Am besten lassen Sie sich die Verwendung der Fotos schriftlich bestätigen und legen Sie dann auch gleich fest, für welche Medien und welchen Zeitraum.
  • Wenn Sie Bilder von Gebäuden oder Landschaften machen, können Sie diese natürlich auch verwenden. Denken Sie aber an die Panoramafreiheit. Alles, was Sie von einem öffentlichen Platz aus, beispielsweise einer Straße, fotografien können, dürfen Sie verwenden. Außer es handelt sich um besonderes Gebäude oder Kunstwerk, welches dem Urheberrecht unterliegt.
  • Und ganz besonders wichtig bei Veranstaltungen: Wenn Sie Bilder von einer Personen auf einer Messe, Veranstaltung oder einem Workshop bei Ihnen im Haus machen, denken SIe daran, dass Sie die Einwilligung dieser Personen benötigen.

Bildlizenzen kaufen für Bilder für Social Media ist die sicherste Methode?

Schon seit Jahren ist es üblich, Stock Bilder zu kaufen und diese dann für die Webseite oder auch Social Media zu verwenden. Wenn wir für ein Bild bezahlen, dann sind wir auf der sicheren Seite und können damit machen, was wir wollen – denken viele. Leider nein.

Es gibt drei entscheidende Kriterien, die Sie bitte überprüfen bzw. beachten sollten:

Welche Form der Nutzung ist erlaubt?

Eine Lizenz regelt die Erlaubnis zur Nutzung des Bildes. Jeder Portal, welches Ihnen Bilder anbieten, hat unterschiedliche Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Schauen Sie diese genau an. Ist die Nutzung auf unbegrenzte Zeit erteilt oder nur für die Dauer Ihres Abos? Dürfen Sie die Bilder bearbeiten?

Gibt es gesonderte Bedingungen für die Nutzung in Social Media?

Das gehört mit zu Punkt 1, aber ich möchte es noch einmal gesondert aufgreifen. Denn das ist wirklich wichtig. Oft ist die Verwendung der Bilder in Social Media gesondert geregelt oder mit Einschränkungen belegt. Beispielsweise erlaubt Ihnen Fotolia in der Standard-Lizenz die Verwendung der Bilder in Social Media, aber die Bildmaße dürfen 1000x1000px nicht überschreiten. Fragen Sie mich nicht, warum. Es ergibt für mich wenig Sinn, aber wir müssen uns daran halten.

Urheberrecht bleibt Urheberrecht.

Wenn Sie Bildlizenzen kaufen oder auch kostenfrei erwerben, wie beispielsweise bei Pixabay, dann bleibt noch die Frage, ob Sie die Quelle bzw. den Urheber des Bildes nennen müssen. Hier haben die Anbieter ganz unterschiedliche Bedingungen.

Wenn ein Anbieter schreibt, dass Sie keinen Bildnachweis zu erbringen brauchen oder es reicht, den Urheber des Bildes im Impressum zu nennen, dann ist diese leider nicht korrekt. Es gibt ein Urheberrecht auf Werke, und dazu zählen auch Fotos und Grafiken. Und dieses Urheberrecht steht, meines Wissens, über den Lizenzbedingungen des Anbieters. Durch die Bildlizenz erhalten Sie ein definiertes Recht auf Nutzung des Bildes, aber der Urheber bleibt der Urheber und muss genannt werden.

Sie sollten also immer den Urheber des Bildes nennen. Und das „direkt am Werk“ und nicht einfach nur im Impressum.

Für Social Media integrieren Sie den Bildnachweis direkt ins Bild.

Auf der Webseite und in anderen Materialien platzieren Sie den Bildnachweis möglichst direkt am Bild, also in einer Bildunterschrift (unter oder seitlich zum Bild).

Für Bilder, die im Header oder in Header Bannern verwendet werden, ist das schwieriger. Hier bleibt wohl nur, den Bildnachweis ebenfalls direkt im Bild zu platzieren oder wenigstens auf der Seite in der Nähe des Bildes. Ich habe für mich selbst noch keine befriedigende Lösung gefunden und werde daher wohl vorerst mit dem Bildnachweis im Bild arbeiten.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass diese Informationen auf meinen eigenen Erfahrungen beruhen und keine rechtliche Beratung darstellen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie beim Anbieter der Stock Bilder nach oder sprechen Sie mit Ihrem Anwalt.

Wenn Sie auf das alles keine Lust haben, dann verwenden Sie nur eigene Bilder. Ansonsten gilt: Respektieren Sie den Urheber des Bildes und nennen Sie ihn.