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E-Mail Double-Opt-In – ohne geht’s nicht? – markefit erklärt Marketing.

Doppelt hält besser und ist sinnvoll! Double-Opt-In für E-Mail-Werbung.

Okay, im letzten Beitrag ging es um Adressen bzw. Datenbanken/Datenmaterial. Dazu gehören die E-Mail Adressen von Kunden und Interessenten. Ich hatte schon darauf  hingewiesen, dass die Kenntnis bzw. Speicherung von E-Mail Adressen nicht automatisch heißt, dass diese auch verwendet werden dürfen. Warum das?

Es gibt eine klare Richtlinie in Deutschland. Kunden müssen in den Erhalt von Werbung per E-Mail zugestimmt haben. Sowohl Privatkunden als auch Geschäftskunden. Dies betrifft also B2C- und B2B-Kommunikation.

Hier gibt’s die Gesetze dazu: § 7 Abs.2 UWG als auch aus dem Bundesdatenschutzgesetz, § 28 Abs. 3 S.1 BDSG.

Es gibt bestimmte Vorgaben, die erfüllt sein müssen, damit die Zustimmung zum Erhalt von Werbe-E-Mails wirksam ist.

Die Zustimmung muss:

  • freiwillig sein,
  • separat erfolgen (nicht mit anderen Aktionen verknüpft sein),
  • bewusst und ausdrücklich erfolgen, d.h.
  • es muss transparent sein, welchen Inhalten zugestimmt wird und an welche Firma die Zustimmung geht.

Von Versender-Seite aus sollte die Zustimmung protokolliert werden, damit sie eindeutig nachgewiesen werden kann. Wie nun protokollieren, wenn ein Interessent über die Webseite den Newsletter abonniert? Wie nachweisen, dass es wirklich genau diese eine Person war, die den Button angeklickt hat? Dazu können Sie das Double-Opt-In Verfahren nutzen.

Was ist Double-Opt-In?

Ja, ich weiß. Ich hatte versprochen, möglichst bei deutschen Begriffen zu bleiben. Double-Opt-In ist jedoch einfach die richtige Bezeichnung für dieses Verfahren. Es bedeutet, der Kunde stimmt zweimal bzw. doppelt zu, Werbe-E-Mails zu empfangen.

Das kennt bestimmt jeder. Schritt 1 ist die Anmeldung zum Newsletter, bspw. über eine Webseite. Dann kommt eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung der Anmeldung bzw. der E-Mail Adresse. Das ist Schritt 2.

Im Übrigens ist das Double-Opt-In Verfahren keine Pflicht, es ist eine Empfehlung.

Stellen Sie sich vor, ich kenne Ihre E-Mail Adresse. Gäbe es das Double-Opt-In nicht, könnte ich Sie mit Ihrer E-Mail Adresse bei beliebigen Newslettern oder Webseiten anmelden. Durch den Versand der E-Mail mit der Bitte um Bestätigung an Ihre Adresse, können nur Sie die Anmeldung korrekt bestätigen.

Anwendung von Double-Opt-In

In der kompletten E-Mail Werbung benötigen Sie das Double Opt-In. Für den Versand von Newslettern, E-Mail Einladungen, Kundenmagazinen per E-Mail oder auch wenn Sie angefragte Informationen per E-Mail versenden.

Und denken Sie daran, wenn Sie der Versender sind, protokollieren Sie den Einwilligungsprozess!

E-Mail-Marketing Richtlinien und Empfehlungen

Welche Informationen Sie hier protokollieren sollten und was grundsätzlich in den E-Mails zur Einholung der Einwilligung stehen sollte, können Sie in der „eco Richtlinie für zulässiges  E-Mail-Marketing“ nachlesen, bereitgestellt vom eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V..

Gibt es denn dann im E-Mail-Marketing auch Opt-Out?

Selbstverständlich. Es versteht sich doch von selbst, dass Sie Ihren Kunden anbieten, dass sie sich auch wieder abmelden können. Das ist nicht nur höflich und professionell, das ist auch Gesetz. Wie Sie diese Abmelde-Möglichkeit am besten umsetzen, können Sie ebenfalls in der oben genannten Richtlinie nachlesen.

  1. Geben Sie die Möglichkeit zur Abmeldung!
  2. Weisen Sie deutlich darauf hin, am besten mit einem Abmeldelink in jeder (!) E-Mail.

Nutzen Sie ein CRM System? Dann achten Sie darauf, dass Felder für Opt-In und Opt-Out vorgesehen sind und diese Aktionen protokolliert werden. Selektieren Sie Adressen für eine E-Mail Kampagne, wählen Sie nur die aus, die das Opt-In Kriterium erfüllen.

Opt-In Ausnahme für  bestehende Kunden und Werbe-E-Mails an diese

Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht, ist die beschriebene Vorgehensweise nicht zwingend notwendig. Wenn Sie durch einen Vertrag mit dem Kunden an die E-Mail Adresse gekommen sind und Sie ihn darauf  hingewiesen haben, dass die E-Mail auch für Werbezwecke verwendet wird, dann können Sie Werbung schicken. Wichtig ist, dass Sie ihn darauf hingewiesen haben, dass er jederzeit widersprechen kann.

Auch wenn es hier eine Lockerung gibt, empfehle ich Ihnen auch bei neu entstandenen Geschäftsbeziehungen den Kunden höflich um seine Einwilligung zu bitten.

Das war noch nicht alles: Vorgaben für die Inhalte von Werbe-E-Mails

Oh je, es geht noch weiter. Es gibt auch Vorgaben und Richtlinien für die Inhalte der E-Mails wie Betreff, Absender, Impressum etc.

Sie können die „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ in der Version 2014 hier herunterladen. Sie enthält wirklich alle relevanten Informationen, gut erklärt mit Beispielen. Und hier geht´s zur Webseite des eco Verbands.

So, das war etwas trocken heute. Aber so ist das mit den Gesetzen und Richtlinien. Ich hoffe, bald gibt es ein fröhlicheres Thema. Wozu würden Sie gern etwas lesen? Schreiben Sie mir gern eine Kommentar.

Viel Erfolg in Ihrer Kommunikation!